Steuergeldvernichtung Flugplatzausbau Wien-Schwechat
Flugplatzsteuergeldvernichtung – Verschuldenstransparenz
Konsequenzen für das Formalverschulden beim Skylinkbau des Flughafens in Schwechat sind im Aktiengesetz geregelt.
Wiederholte schwere Managementmängel sollten endlich zu Abberufung und Haftungsverfolgung des Vorstands führen. Zum Einwand, die Abberufung des Gesamtvorstandes könnte der Unternehmenskontinuität schaden: ein modernes Management arbeitet heutzutage im Team, sodass die zweite Ebene (oft kompetenter, weil weniger politisch bestimmt) eingesetzt werden könnte.
Zum Aufsichtsrat: dieser hat offensichtlich Kontrollfunktionen vernachlässigt und Abfertigungen genehmigt. Dieses Organ wird sich verständlicherweise schwer tun, zu einer echten Bereinigung zu kommen und sich selbst anzuschwärzen. Vermutlich sind die Involvierten selbst Bonibezieher und Insider beim branchenüblichen Selbstbedienen.
Zu den oft gescholtenen Politikern: diese haben den „Experten“ in Aufsichtsrat und Vorstand vertraut und ihnen wird letztlich die moralische Schuld zugeschoben. Die Politiker hatten die Macht bei der Bestellung der Organe und deshalb jetzt auch die Verpflichtung, den Vertrauensmissbrauch zu sanktionieren. Oft ist nicht einsichtig, warum Politiker mit Normaleinkünften, verhältnismäßig gewaltige Managervergütungen gerade im staatsnahen Bereich zulassen.
Dr. Heinz Wimpissinger, Klosterneuburg
h.wimpissinger@aon.at
26.11.2010
Konsequenzen für das Formalverschulden beim Skylinkbau des Flughafens in Schwechat sind im Aktiengesetz geregelt.
Wiederholte schwere Managementmängel sollten endlich zu Abberufung und Haftungsverfolgung des Vorstands führen. Zum Einwand, die Abberufung des Gesamtvorstandes könnte der Unternehmenskontinuität schaden: ein modernes Management arbeitet heutzutage im Team, sodass die zweite Ebene (oft kompetenter, weil weniger politisch bestimmt) eingesetzt werden könnte.
Zum Aufsichtsrat: dieser hat offensichtlich Kontrollfunktionen vernachlässigt und Abfertigungen genehmigt. Dieses Organ wird sich verständlicherweise schwer tun, zu einer echten Bereinigung zu kommen und sich selbst anzuschwärzen. Vermutlich sind die Involvierten selbst Bonibezieher und Insider beim branchenüblichen Selbstbedienen.
Zu den oft gescholtenen Politikern: diese haben den „Experten“ in Aufsichtsrat und Vorstand vertraut und ihnen wird letztlich die moralische Schuld zugeschoben. Die Politiker hatten die Macht bei der Bestellung der Organe und deshalb jetzt auch die Verpflichtung, den Vertrauensmissbrauch zu sanktionieren. Oft ist nicht einsichtig, warum Politiker mit Normaleinkünften, verhältnismäßig gewaltige Managervergütungen gerade im staatsnahen Bereich zulassen.
Dr. Heinz Wimpissinger, Klosterneuburg
h.wimpissinger@aon.at
26.11.2010
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