ORF – neue Standortbestimmung

Es er scheint wohl allgemein wünschenswert, dass der ORF als öffentlich-rechtliches Medium so weit als möglich abhängungsfrei finanziert werden soll, was mit der Haushaltsabgabe weitgehend gegeben erscheint. Hingegen schafft die Firmenwerbung ohne Zweifel indirekt Bindungen und ist außerdem eine unfaire Konkurrenzierung der Privatmedien, die gewinnorientiert arbeiten müssen. Auf Grund des öffentlich-rechtlichen Status des ORF wäre dieser anderseits das gegebene Medium, um Regierungseinschaltungen über erlassene Gesetze und Verordnungen dem breiten Publikum näherzubringen. Damit würden auch Vorwürfe über die Vergabe von Ministeriumsanzeigen an bestimmte Privatmedien vermieden. Auf Grund dieser Überlegung dürfte es beim ORF keine privaten Werbungen geben. Der Werbeausfall würde stark zu Einsparungen zwingen, obwohl die Haushaltsabgabe Mehreinnahmen bringen. Schließlich sei hervorgehoben, dass mit dem öffentlich-rechtlichen Status des ORF auch ein Kulturauftrag verbunden ist. Damit dürfen für die Programmgestaltung nicht vordergründig Einschaltquoten maßgeblich sein. Als diesbezügliches Negativbeispiel sei die Überrepräsentanz von Kriminalfilmen in den Hauptkanälen ORF 1 und 2. Man sollte glauben, die realen Kriminalfälle in den Nachrichtensendungen decken diesen Sektor ausreichend ab.

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