FREIHEIT zur Selbstverwirklichung oder zum Terrorismus


Im Mittelpunkt unserer aufgeklärten demokratischen Politik steht der Schutz des Menschenlebens und die Förderung der Persönlichkeitsentfaltung  (des Glücks)   des Einzelnen. Die übliche Gratwanderung ist die Entscheidung über die Schnittstellen.

Für mich unerklärlich ist die öffentliche Aufgeregtheit über Enthüllungen, wie die umfassenden Kommunikationsabhörungen durch Geheimdienste. Trotz mangelnder Transparenz ist die diesbezügliche Kooperation  befreundeter Geheimdienste wohl eine selbstverständliche Annahme. Dass fallweise der Abhörumfang  das Akzeptable überschreitet, schreibe ich der Dynamik solcher Organisationen zu. Dass ein Staatsoberhaupt über  Details Kenntnis erhält, ist für mich unwahrscheinlich. Dass trotzdem Übergriffe dem Spitzenpolitiker angelastet werden ist oft darauf zurückzuführen, dass mediengeile Politiker sich  ohne Detailkenntnisse zu Wort melden wollen.

In die österreichische Szene übertragen: Freiheitliche Verkehrsminister der Schüssel-Regierung hatten laufend Probleme mit Ressortaussagen, weil die sachlich informierten Sektionschefs  von anderen politischen Couleurs unzureichende Informationen lieferten und zudem mittelbar den Ministern schaden wollten.

Ganz absurd scheint mir, dass Überwachungssysteme in demokratischen Ländern,  die für den Schutz seiner Bürger gedacht sind (Verdächtigungen für unlautere Motive ist mit festen Argumenten entgegenzutreten), autoritären Praktiken von Diktatoren gleichgesetzt werden, die eine Knebelung der Freiheit zum Ziel haben.   

Meine Positionierung:

1.       Staatsmännern und gewählten Volksvertretern unserer westlichen Wertegemeinschaft muss ein gewisses Vertrauen für eine ethische Handlungsweise entgegengebracht werden. Dies inkludiert selbstverständlich ausdrücklich auch Amerika.

2.       Die direkten Verantwortungsträger sollen bei Vorwürfen sich rechtfertigen und die Konsequenzen tragen.

3.       Jeder Einzelne soll sich bewusst sein, dass Mitteilungen über  ein Kommunikationsnetz keine Ungesetzmäßigkeit, Unmoral  oder intimes Geheimnis enthalten sollen, sodass die Angst vor der Öffentlichkeit bei einem „reinen Gewissen“ nicht existieren muss (siehe Bankgeheimnis).

 

 

 

 
 

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