SOZIALISTISCHE DOPPELMORAL UND GERECHTIGKEITSSINN

Das Streben nach möglichst hohem Einkommen und guten Arbeitsbedingungen ist eine allgemein anerkannte Selbstverständlichkeit. Dies gilt auch im sozialistischen Denken, wobei hier oft noch die Gerechtigkeit als Argument hervorgehoben wird.

Völlig unglaubwürdig wird die sozialistische Politik, wenn in ihrem Machtbereich die Ungleichbehandlung eklatant wird und dem Wähler zugemutet wird, monströse Verstöße gegen Gerechtigkeit einfach hinzunehmen. Im politischen Tageskampf werden laufend in Boulevard-Manier auf Schulden aufbauende und oft von Leistung losgekoppelte Sozialvergünstigungen gefordert und die eigene Elite gebärdet sich neokapitalistisch, um den sozialistischen Jargon zu verwenden. 

Um die Wähler aufzuwecken, können nicht oft genug geläufige Beispiele aufgezeigt werden, die der  Rechnungshof mit einer überlangen Liste erweitern kann:
  • Über grandiose Nationalbankprivilegien wird laufend berichtet, die Veränderungen und Einschränkungen sind marginal.
  • Der hochdotierte Arbeiterkammerpräsident kassiert zusätzlich aus fünf gleichfalls gut bezahlten Nebenbeschäftigungen.
  • Die Pensionsreform wurde in Bund und 7 Bundesländern durchgeführt, nicht in den rot regierten Ländern Wien und Kärnten. Dort geht man mit 55 Jahren in Frühpension und kann im Gegensatz zum Normalbürger ohne Pensionskürzung dazuverdienen.
  • Im sozialistischen Einflussbereich stehende Betriebe, wie die ÖBB, ermöglichen die Pension mit 52, dicht gefolgt von Post und Telekom.
  • Von sozialistischer Seite nominierte und ideologisch vertrauenswürdige Manager mit Mammutgehältern in Millionenhöhe bei staatsnahen Firmen wie ÖMV, werden mit dem Verweis auf internationale Standards gerechtfertigt.






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