UNTERNEHMENSERFOLGSBETEILIGUNG VON ARBEITNEHMERN

Es wäre höchst an der Zeit, Kollektivvertragsverhandlungen durch eine generelle Erfolgsbeteiligung von Arbeitnehmern an Wirtschaftsbetrieben zu ersetzen. Nur mehr die Inflation könnte eventuell gesondert vergütet werden. Für Gesellschaft und Wirtschaft hätte eine solche neue Form der Wirtschaftsverfassung eine Vielzahl von expansiven Effekten. Im Zentrum wäre zu sehen, dass auch von Arbeitnehmer ein die Gesamtwirtschaft beflügelten Unternehmergeist zu erwarten wäre und damit generell ein verbesserter Unternehmenserfolg erwartet werden könnte. Damit verbunden ergäben sich neue Möglichkeiten, die Kapitalbildung in breiten Schichten der Bevölkerung zu erhöhen - mit all damit sich ergebenden positiven Begleiterscheinungen. Arbeitskämpfe würden gleichzeitig ausgeschlossen. Besonders bei Streiks sind die volkswirtschaftlichen Verluste von enormer Tragweite, die praktisch immer auch allgemeine Wohlstandsverluste beinhalten. Die Kunst besteht nunmehr darin, die Arbeitswelt zu überzeugen, dass ein solches neues Wirtschaftsmodell für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation erbrächte.

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