VERWALTUNGSREFORM zur Behebung der Probleme im österreichischen Beamten- und Verwaltungsapparat

Vor Jahrzehnten galt als Formel, Beamte verdienen weniger als Beschäftigte in der freien Wirtschaft. Beamte sind zudem in einem praktisch unkündbaren Arbeitsverhältnis. Die Wirtschaftskrisen der letzten Jahre haben die Beamtenposition noch mehr verbessert. Inzwischen kommen zum festen Arbeitsplatz hinzu, dass die Gehälter vergleichsweise bereits ein hohes Niveau erreicht haben und zahlreiche Privilegien in Bezug auf Ruhensbestimmungen, Gesundheitsabsicherung, Monatsgehälter, Urlaub und andere Sondervergünstigungen bestehen. Weiters existieren skandalöse Mitarbeiter Verträge in staatlichen Organisationen, wie insbesondere in der Nationalbank. Durch eine Vielzahl solcher Bedingungen und eine verstärkte politische Einflussnahmen auf die Beamtenzusammensetzung hat offensichtlich der Leistungsdruck auf die Beamtenschaft gelitten. Dazu einige Beispiele: In der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Zeit haben viele Beamte versagt und in ihren üblichen Beamtenroutinen die allgemeine Notsituation unzureichend wahrgenommen. Dies hat sich bei der Umsetzung und Vorbereitung zahlreicher Gesundheitsvorkehrungen gezeigt. Praktisch alle Verwaltungsbereiche fordern ständig mehr Personal, um Fehlleistungen zu kaschieren. Im Justizbereich ist es besonders demokratieschädigend und wird immer mehr zur Spielwiese parteipolitischer Auseinandersetzungen und gegenseitiger Schuldzuweisungen. Bei der öffentlichen Sicherheit hat der kürzliche tödliche Anschlag in Wien unverständliche Lücken im Behördeninformationsaustausch über bekannte Gefährdungen aus der extremistischen Islamistenszene gezeigt. Ein weiteres Beispiel wäre die kürzliche Abschiebung zweier Asylantenfamilien mit integrierten und in zum Teil in Österreich geborenen Jugendlichen. Über fast ein Jahrzehnt wurde es illegalen Immigranten juristisch ermöglicht, gegen negative Bescheide zu berufen, was schließlich nach diesem langen Zeitraum zu einer moralisch und humanitär nicht mehr vertretbaren Abschiebung führte. Für mich ist in diesem Fall klar der langsamen österreichischen Verwaltungsprozedur die Schuld zuzuschreiben, die eigentlich zu einer neuen juristischen Situation geführt hat. Fazit: Die immer wieder angekündigte Verwaltungsreform müsste zu einer Zentralaufgabe der Regierung erklärt werden. Sämtliche Verwaltungsstrukturen sind dringend auf ihre Effizienz managementartig zu durchforsten. Soziale Beamtenprivilegien sind wieder mehr an die in der Wirtschaft üblichen Sozialbedingungen heranzuführen.

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