EUROPÄISCHES NAMENSRECHT
In den EU-Mitgliedsländern existieren große Unterschiede im Namensrecht und reichen von liberalen bis zu sehr strikten Regelungen. Dies führt oft auf Grund der verstärkten Bevölkerungsmobilität zu zahlreiche bürokratische Komplikationen, die unnötig erscheinen.
Mein Vorschlag wäre, eine Rahmengesetzgebung zu schaffen, die in liberaler Weise begründete Namensänderungen zulässt, was heute in schon vielfach möglich ist.
Im Falle von Eheschließungen erscheint es angebracht, dass gemäß der Gleichwertigkeit von Mann und Frau, bei beiden Eheleuten generell – also nicht nur bei der Frau – den Namen des Ehepartners als Zweitnamen anzuhängen. Bei der Geburt von gemeinsamen Kindern, sollte auch der Kinderfamilienname sich aus den ursprünglichen Namen der beiden Elternteile zusammensetzen. Diese Form ist in einigen Ländern traditionell gültig und erlaubt eine Zuordnung der Kinder in unterschiedliche Genealogien.
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