EUROPÄISIERUNG von PERSONENNUMMERN

im Zuge der Digitalisierung kommt den Personennummern in den EU-Mitgliedsländern eine steigende Bedeutung zu. Personennummern werden in vielen EU-Ländern für die Erfassung von Steuerpflichtigen, Sozialversicherungsberechtigten oder lediglich für Mitgliedschaften bei Institutionen oder Vereinen verwendet Negativ sind Personennummern zu bewerten, wenn daraus Diskriminierungen entstehen. Beispielsweise sind Besucher im EU-Land- Schweden, auch mit längerfristigen Aufenthalt im Lande ohne Personennummer nur beschränkt rechtsfähig, wie sich bei Eröffnung eines Bankkontos, Anmeldung eines Telefones oder für sonstige Vertragsverhältnisse erweist. Vorschlag an die Digitalisierungsspezialisten in der EU-Kommission, eine administrative Lösung zu finden, um Diskriminierung von EU-Bürgern auszuschließen und der heutigen Entwicklung, sowohl in Bezug auf die Digitalisierung als auch die Mobilität der EU-Bürger gerecht zu werden. Dazu folgende Hinweise für feste Bestandteile jeder EU-Personennummer: 1. Die einzelstaatliche Zugehörigekeit muß klar durch Zeichen erkennbar sein. 2. Das oft unterschiedlich abgekürzte Geburtsdatum sollte in Zahlen in folgender Reihenfolge vereinheitlicht werden, vorgeschlagen wird: Geburtsjahr-achtstellig, Geburtsmonat-zweistellig, Geburtstag-zweistellig.

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