REFLEKTIONEN IM GEFOLGE DER BUNDESPRÄSIDENTENWAHL
Den Systembewahrern und den teils bizarren Veränderungseiferern in Bezug auf die Funktion des Bundespräsidenten ist demokratisches Engagement zuzubilligen. Es scheint mir trotzdem legitim zu fordern, dass schon in der Vergangenheit strittige – wie die inhaltliche Gesetzesprüfung über Verfassungskonformität - oder antiquierte Kompetenzen juristisch geklärt werden sollen.
Auch die Art der Wahl des Bundespräsidenten wird und wurde auch bei dieser Wahl breit diskutiert, was auf Änderungsbedarf hinweist. Ich schlage diesbezüglich vor, eine der drei nachstehenden Wahlrechtsänderungen vorzunehmen, wobei meine Prioritätenreihung wäre:
1. Zusammenlegung der Funktion des Nationalratspräsidenten mit dem Bundespräsidenten. Der
Vorteil der direkten Volkswahl kann nur mit Parteienhilfe erfolgreich sein, womit wiederum
Parteienwahl gegeben ist. Als sekundärer Effekt ergäbe sich eine gewaltige Einsparung von
Staatsausgaben.
2. Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Auch hier gilt, dass ein Kandidat
ohne politische Partei chancenlos ist. Die Einbeziehung des Bundesrates betont zudem die
föderale Struktur Österreichs. Auch diese Wahlform bedeutet weniger Staatsaufwand.
3. Funktionsperiode des Bundespräsidenten auf 8 Jahre ausweiten mit nur einmaliger Kandidatur-
Möglichkeit.
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