BESTEUERUNGSRESERVEN in den europäischen Wohlfahrtsstaaten
Die Wohlfahrt wird in Europa durch ein veraltetes Steuersystem finanziert und jede Neustrukturierung stößt auf erbitterten Widerstand, da jede Neuordnung Verlierer hervorbringt, die mit machtvollen Möglichkeiten ihre Pfründe verteidigen. Dabei werden Argumente verwendet, die bei ausreichender demokratischer Aufklärung nicht stichhältig sind.
Ohne Zweifel ist die Gesamtsteuerbelastung im Allgemeinen zu hoch. Die Leistung sollte auf alle Fälle entlastet werden. Das Belasten, Einheben und Umschichten von Steuern und Abgaben im föderalen Bürokratiedschungel ist ein historischer Entwicklungsprozess, der dringend aktualisiert und effizient gestaltet werden müsste. Die Beseitigung des Förderunwesens auf unterschiedlichen Verwaltungsniveaus wird immer wieder mit wenig Erfolg angegangen. Ein Weg das Ausweichen auf Steueroasen zu verhindern, wäre die Steuerbindung an den Leistungs- bzw. Konsumort.
Folgende Bereiche von Besteuerungsreserven werden aufgezeigt:
Erbschafts- und Schenkungssteuer: Begünstigte ohne eigene Steuerleistung sind gegenwärtig in vielen europäischen Ländern wegen finanztechnischen Problemen steuerbefreit
Umweltsteuern: seien es Kerosin- (Flugbetrieb), CO2- oder andere Umweltsteuern werden durch nationale Egoismen verhindert
Digitalsteuer: Verhinderung durch nationaler Egoismen
Finanztransaktionssteuer: Verhinderung durch nationaler Egoismen
Ein Bereinigung des Steuersystems sollte nicht ideologisch, sondern als organisatorisch Anpassung an die heutige europäische Gesellschaftssituation angesehen werden.
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